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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von:
Ilka Sventja Küster
Tölzer Str. 15b
83646 Bad Tölz

 

  1. Allgemeines

    1. Geltungsbereich:
      Sämtliche Coaching-, Energieanwendungen und sonstige Dienstleistungen werden unter (ergänzender) Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführt. Mit der (schriftlichen oder mündlichen) Beauftragung gelten diese Bedingungen als vom Auftraggeber (im Folgenden „AG“) angenommen. Weitere, insbesondere abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des AGs sind für den Auftragnehmer (im Folgenden „AN“) nur verbindlich, sofern diese schriftlich niedergelegt oder anerkannt sind. Meine Seminare und Inhalte meiner Unterlagen dienen nicht dazu, Diagnosen, Behandlungen oder Therapieempfehlungen zu geben. Die Inhalte sind kein Ersatz für eine medizinische oder psychologische Behandlung und stellen auch keine Empfehlung dar, eine solche Behandlung zu unterlassen oder abzubrechen. Auch wenn es so scheinen sollte, als ob durch die Teilnahme an einem Seminar eine Verbesserung eintritt, ist das nicht als Hinweis zu werten, dass eine medizinische Behandlung unnötig ist.

    2. Rechtsnatur:
      Die mit dem AN abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Zwischen dem AG und uns getroffene Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    3. Unterbeauftragung:
      Der AN ist berechtigt, bei Bedarf und nach vorheriger Absprache mit dem AG Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen heranzuziehen.

    4. Anmeldung
      Anmeldungen werden nur bearbeitet, wenn sie schriftlich bei mir eingegangen sind. Die Zahlung ist laut meinen u.g. Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Dies sichert den Teilnehmern ihren Kursplatz und hilft mir, die Kurse entsprechend zu organisieren.
      Die Kursgebühr wird 3 Wochen vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei einer Erhöhung des derzeitigen Steuersatzes wird der AN entsprechend § 29 UStG belastet.

    5. Vergütung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
      Die Vergütung wird durch Individualvereinbarung geregelt. Zurückbehaltungsrechte des AGs werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des AGs ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche vom AN schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den AG verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat der AN gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des AN einen wichtigen Grund darstellen, so hat der AN nur Anspruch auf den den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den AG die bisherigen Leistungen verwertbar sind. Der AN kann die Fertigstellung der Leistung von der vollen Befriedigung der Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des AN berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der zustehenden Vergütungen. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des AG mit dem AN.

    6. Rücktritt bei Onlineanmeldung:
      Der AG hat das Recht, abgegebene Vertragserklärungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Seminaranmeldung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt frühestens mit Kenntnisnahme dieser Belehrung. Der Widerruf ist unter Angabe der Seminarnummer, des Seminartitels und des Seminarortes an folgende Postadresse oder Mailadresse zu richten:
      Ilka Sventja Küster, Tölzer Str. 15b, 83646 Bad Tölz; HexeIlkaSventja@web.de

    7. Rücktritt und Rücktrittsgebühren:
      Nach der gesetzlichen Widerrufsfrist für Onlineanmeldungen gelten die folgenden Rücktrittsgebühren:
      Der AG kann seine Anmeldung nur schriftlich stornieren. Abmeldungen werden nicht schriftlich bestätigt. Eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens zwei Tage vor dem Termin möglich. Danach und bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet. Für Energiebehandlungen oder Seminare gelten die unten folgenden besonderen Bedingungen.

    8. Urheberrecht:
      Alle an den AG ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des AGs bestimmt. Das Urheberrecht an den Konzepten und Unterlagen steht alleine dem AN zu. Dem AG ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des AN ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Veranstaltungen, Coachingsitzungen oder anderen Leistungen des AN ist nur mit dessen vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.

    9. Haftung und Gewährleistung:
      Die Informationen und Ratschläge in den Veranstaltungen/Coaching-Sitzungen/Seminaren sowie in allen Dokumentationen sind durch den AN sorgfältig erwogen und geprüft. Jeder AG trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen/Coachingsitzungen/Seminare und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Eine Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers wird, im rechtlich zulässigen Umfang, ausgeschlossen. Energetische Heilarbeit wirkt immer nur als eine Hilfe zur Selbsthilfe beziehungsweise als Impuls, so dass der Körper seine Selbstheilungskräfte wieder aktiviert. Auf diese Weise unterstützt sie auch alle Formen medizinischer Therapien. Ein Erfolg kann und wird nicht garantiert.
      Der AG ist während des Kurses für das, was er tut, bekommt, gibt und erfährt, selbst verantwortlich. Der AN haftet für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist eine Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz, aufgrund ausdrücklicher Zusicherung, wegen Verzugs und wegen vom AN zu vertretender Unmöglichkeit. Im Falle des Verzugs und der zu vertretenden Unmöglichkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe einer Kursgebühr.

    10. Versicherungsschutz, Haftungsbeschränkung:
      Der AN ist für von ihm zu vertretende Schäden in ausreichendem Umfang versichert. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops etc., die in Räumlichkeiten des AGs oder in von diesem angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, ist immer der jeweilige AG. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer.

    11. Informationsgewinnung, Vertraulichkeit, Datenschutz
      Der AG ist zur Zugänglichmachung aller zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen verpflichtet, nötigenfalls auch unaufgefordert. Der AG stellt bei Bedarf dem AN Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Der AG wird eine Kontaktperson benennen. Der AN verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des AG auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, die zum Zwecke seiner Dienstleistung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Der AN schützt die personenbezogenen Kundendaten des AG. Er wird die überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Die vom AG übermittelten Bestandsdaten (z.B. Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartennummer, etc.) werden durch den AN in einer elektronischen Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und – soweit notwendig – an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Soweit vom AG nicht anders angegeben, darf er zukünftig vom AN über Produkte und Veranstaltungen des AN informiert bzw. auch per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktiert werden. Die Einwilligung kann vom AG jederzeit widerrufen werden. Auf Wunsch werden persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des AG.
      Wir speichern automatisch Informationen, die vom Browser des AG übermittelt werden, insbesondere Ihre IP-Adresse und die Version der Browser-Software. Diese Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Systemadministration und zur korrekten Übertragung unserer Seiten erhoben.
      Bedingungen für die Nutzung der Website www.ilka-sventja-kuester.de:
      Der AN prüft und aktualisiert fortlaufend Informationen, die auf seiner Website zur Verfügung gestellt werden. Trotz der angewandten Sorgfalt können Daten sich zwischenzeitlich verändert haben. Daher kann der AN weder eine Gewährleistung noch eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen, sofern nachweislich kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden des AN vorliegt oder eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen eintritt.
      Der AN behält sich das Recht vor, jederzeit die bereitgestellten Informationen ganz oder teilweise zu verändern, zu ergänzen oder zu entfernen.

    12. Benutzung von Telekommunikationsanlagen und neue Medien
      Stellungnahmen gelten als nicht schriftlich, wenn sie auf elektronischem Wege, insbesondere durch Email, übertragen wurden. Aufgrund nicht auszuschließender Fehler bei der elektronischen Übertragung, haftet der AN nicht für dadurch aufgetretene Schäden. Die Risikosphäre bei elektronischer Übertragung (Internet/Email) liegt beim AG, insbesondere muss diesem klar sein, dass bei Internetnutzung die Geheimhaltung nicht gesichert ist. Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten (Telefon/Fax/Anrufbeantworter) kann eine sichere Übertragung von Informationen an den AN nicht sicherstellen. Daher gelten solche Dokumente erst als zugegangen, wenn sie schriftlich eingegangen sind. Wichtige und kritische Informationen und Mitteilungen müssen daher auf dem Postweg zugesandt werden.

    13. Beendigung des Vertrages
      Der AG ist berechtigt den Vertrag jederzeit zu kündigen. Der AN behält in diesem Fall den Anspruch auf das vereinbarte Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen.
      Rücktritt durch den AN:
      Der AN ist berechtigt, jederzeit aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn: für ein Seminar/ eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen (es gilt die Ausschreibung); die Veranstaltung aus nicht vom AN zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.
      Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall und hat unverzüglich zu geschehen. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Auftragnehmers.

    14. Salvatorische Klausel:
      Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben

    15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

      1. Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des AN ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

      2. Dies gilt auch dann, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

      3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Besondere Bestimmungen für Einzelcoaching

    1. Gegenstand
      Der AN (im Folgenden als „Coach“ bezeichnet) erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem AG (im Folgenden auch als „Coachingnehmer“ bezeichnet) oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Coachingnehmer. Insbesondere schuldet der Coach kein wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Coachingnehmers vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen. Das Coaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Dies zu beurteilen liegt allein in der Verantwortung des Teilnehmers.

    2. Vertragsschluss, Vergütung
      Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Coachingnehmers sowie die entsprechende Auftragsannahme des Coachs zustande. Die Auftragserteilung durch den Coachingnehmer und die Auftragsannahme durch den Coach kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen oder persönlichen Auftrag erfolgen. Abgegebene Angebote sind freibleibend. Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen, Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden die in der Coachingvereinbarung festgelegten Vergütungen bzw. Gebühren berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Coachingnehmer als Schuldner der Vergütung. Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Präsenzterminen oder telefonischen Coachings vor der Sitzung in bar gegen Quittung und/oder Rechnung ohne Abzug bar oder unbar zur Zahlung fällig.

    3. Terminvereinbarungen, Ort, Dauer, Absage
      Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für ein gegebenenfalls als kostenlos vereinbartes Vorgespräch. Zeit und Ort des (Telefon-) Coachings werden von den Parteien einvernehmlich und nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Der Coachingnehmer verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine Coachingsitzung dauert 60 Minuten. Je nach Anliegen kann sich das Coaching von einem einmaligen Coachinggespräch bis zu einem über mehrere Monate in Anspruch genommenen Prozess erstrecken.
      Eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich. Danach und bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.

    4. Leistungserbringungshindernisse
      Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungserbringungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Coachingnehmer schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. In jedem Fall wird der Coach den Coachingnehmer auch schriftlich informieren (per SMS oder E-Mail ist ausreichend), sofern der Coachingnehmer telefonisch nicht zu erreichen war. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Coachingnehmer. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.

    5. Mitwirkungspflicht des Coachingnehmers
      Ein Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden können. Der Coach steht dem Coachingnehmer als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Coachingnehmer geleistet. Der Coachingnehmer sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern.

    6. Abgrenzung zur Psychotherapie
      Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer diagnostizierten psychischen Krankheit. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Coaching ist keine Therapie oder Heilbehandlung und kann/soll diese auch nicht ersetzen. Coaching basiert auf einer Coach-Coachingnehmer-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coachs klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Coachingnehmers, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht. Coaching dient dem „gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Ein Coaching ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen erklärt der Coachingnehmer, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein.

    7. Beendigung der Vertragsbeziehung
      Entscheidet der Coachingnehmer, dass er die Dienstleistung des Coachs nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, so kann er jederzeit den Vertrag durch schriftliche Erklärung beenden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen. Für bereits vereinbarte Termine gilt Ziffer II. 3. Absatz 3 entsprechend.

  3. Besondere Bestimmungen für energetische Behandlungen

    1. Gegenstand:
      Energetische Heilarbeit wirkt als eine Hilfe zur Selbsthilfe beziehungsweise als Impuls, so dass der Körper seine Selbstheilungskräfte wieder aktiviert. Auf diese Weise unterstützt sie auch alle Formen medizinischer Therapien. Für geistige oder energetische Heilarbeit gibt es keine Diagnosen. Die körpereigene Intelligenz und die Fähigkeiten des AN sowie die Körperintelligenz des Klienten entscheiden darüber, dass der Energieimpuls überall dorthin fließt, wo er tatsächlich benötigt wird. Die Behandlung kann auch als Fernbehandlung erfolgen. Das bedeutet, dass der Kunde nicht vor Ort ist. Der AN ist weder Arzt noch Heilpraktiker. Der AN gibt keine Heilversprechen ab. Medizinische oder psychologische Behandlungen werden durch die Behandlungen des AN nicht ersetzt. Verbessert sich der körperliche oder psychische Zustand eines Kunden durch die Teilnahme an Veranstaltungen des AN, ist das kein Hinweis, eine medizinische Behandlung abzubrechen oder zu unterlassen. Heilerinnen oder Heiler, das Handauflegen zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte Ihrer Klienten praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich von dem Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers. Das Heilpraktiker Gesetz findet aus diesem Grund hier keine Anwendung (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03)). Gleiches gilt für Tätigkeiten/ Heilweisen, die von religiöser Natur sind. Der innere Grund hierfür liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnosen gestellt werden. Der Heiler zeichnet dafür verantwortlich, dass der Klient ihn nicht für einen Arzt / Heilpraktiker hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde / Medizin verwechselt wird. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler entsprechende aufklärende Hinweise. Die Heilerin oder der Heiler muss seine Klienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Arbeit die Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzt. Dieser Hinweis ist entweder dem Klienten als Merkblatt vor (!) der Behandlung zu übergeben oder muss auf einem deutlich sichtbaren Aushang im Behandlungsraum klar erkennbar sein. Mehr ist dabei nicht zu beachten.
      Erlaubt ist eine gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt. Der Arzt oder Heilpraktiker darf also Klienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss dabei nicht in der Arztpraxis oder HP Praxis tätig werden. Er kann zu Hause arbeiten. Für den Arzt oder Heilpraktiker ist das auch kein Problem, da er dabei keine medizinische Verantwortung, sondern seelsorgerische
      Verantwortung überträgt. Die Arbeit von Heilern basiert auf menschlicher Zuwendung und auch spirituellen, rituellen Handlungen. Die Einbeziehung dieser geistigen Heilweisen bietet somit die Voraussetzungen für die Patienten für eine wirklich ganzheitliche, umfassende und absolut individuelle Behandlung von Klienten, die Heilung und Genesung suchen und nachhaltig etwas für Ihre Gesundheitserhaltung tun wollen.
      Verboten ist / sind Diagnosen, wie zum Beispiel Analysen durch Radionik, Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.

    2. Vertragsabschluss und Vergütung
      Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden sowie die entsprechende Auftragsannahme zustande. Die Auftragserteilung durch den Kunden und die Auftragsannahme kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen oder persönlichen Auftrag oder Online per Facebook oder auf der Webseite erfolgen. Abgegebene Angebote sind freibleibend. Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich in Euro. Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Buchung unverzüglich ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    3. Terminvereinbarungen, Dauer, Absage
      Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Da es sich hierbei um energetische Fernbehandlungen handelt, ist ein Widerruf, sowie eine Stornierung / Absage nicht möglich.

    4. Leistungserbringungshindernisse
      Der Heiler ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zur energetischen Fernbehandlung zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungserbringungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Heiler den Kunden schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. In jedem Fall wird der Heiler den Kunden auch schriftlich informieren (per SMS oder E-Mail ist ausreichend), sofern der Kunde telefonisch nicht zu erreichen war. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Kunde. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.

    5. Mitwirkungspflicht des Kunden
      Eine Mitwirkungspflicht des Kunden besteht nicht. Die Buchung von Gruppenveranstaltungen oder Monatspaketen erfolgt ohne vorherige Absprache mit dem Kunden. Sollte der Kunde direkten Kontakt wünschen, muss er eine Coachingsitzung buchen.

    6. Haftung und Gewährleistung
      Energetische Heilarbeit wirkt als Hilfe zur Selbsthilfe beziehungsweise als Impuls, so dass der Körper seine Selbstheilungskräfte wieder aktiviert. Auf diese Weise unterstützt sie auch alle Formen medizinischer Therapien. Ein Erfolg kann und wird nicht garantiert.

  4. Besondere Bestimmungen für Seminare

    1. Anmeldung, Bestätigung
      Nach vorheriger Anmeldeinformation (schriftlich, mündlich oder über die Homepage des AN) werden Anmeldungen zu Seminaren nur in schriftlicher Form entgegengenommen (per Post, Fax oder Email mit Rückbestätigung). Die Anmeldung zu Seminaren, Trainings oder Workshops ist grundsätzlich verbindlich. Nach Anmeldung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung. Mit dieser wird auch die Rechnung über die vereinbarte Vergütung und alle für das Seminar notwendigen Unterlagen übersandt. Nach Zahlung der Vergütung (Zahlungseingang) ist das Seminar verbindlich reserviert.

    2. Zahlungsbedingungen
      Die Rechnung ist grundsätzlich spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig, in Sonderfällen spätestens am Tag der Veranstaltung.

    3. Rücktritt durch den Auftragnehmer
      Der AN ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn: für ein Seminar/ eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen; die Veranstaltung aus nicht vom AN zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall oder höherer Gewalt der Fall. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Auftragnehmers.

    4. Stornierung durch den AG
      Der AN bietet dem AG die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten (Storno). Für Endverbraucher gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Onlineanmeldung, siehe I Allgemeines, Ziffer 6. Die Stornierung ist unter den folgenden Bedingungen möglich:
      Bei Stornierung bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von € 50,- an. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 25 % der Teilnahmegebühr an, bis zu zwei Wochen vorher 50 % der Teilnahmegebühr. Bei Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn berechnet der AN 100 % der Teilnahmegebühr. Wird ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt, fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 € an. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden dabei vom AN verrechnet. Dem AG steht der Nachweis frei, dass dem AN kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei Nichterscheinen zu Seminar- oder Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der AG nicht in zulässiger Weise vom Vertrag zurückgetreten ist. Die Stornierung/der Rücktritt ist nur schriftlich möglich.

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